Im Vorfeld der Behandlungen informieren wir Sie transparent über die entstehenden Kosten. Sie erhalten eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Erfahrungsgemäß ist die Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten durch die privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen nicht immer problemlos gewährleistet, wodurch für Sie ein nicht erstattungsfähiger Kostenanteil verbleiben kann. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.